Wohnung besenrein übergeben: Was Vermieter erwarten dürfen
Stand: November 2026
„Besenrein“ heißt: grobe Verschmutzungen sind beseitigt und die leeren Räume gefegt. Eine Grundreinigung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht verlangt. Was darüber hinaus gilt, steht im Mietvertrag, etwa zu Renovierung und Endreinigung. Zurückgelassene Möbel und Hausrat gehören nicht in eine besenreine Wohnung.
Was „besenrein“ bedeutet
Nach dem Ratgeber von Immowelt beschränkt sich die Pflicht bei einer besenreinen Übergabe auf die Beseitigung grober Verschmutzungen. Gemeint ist der Zustand, den man nach einmaligem Fegen erreicht. Mehr verlangt der Begriff nicht, es sei denn, der Mietvertrag enthält eine wirksame Regelung, die weiter geht.
Das gilt in der Regel für einzelne Bereiche:
- Räume: leer, gefegt, grobe Verschmutzungen wie Spinnweben und Essensreste beseitigt
- Teppichboden: gesaugt, außer bei grober Verschmutzung oder besonderer vertraglicher Regelung
- Küche: gefegt, grober Kalk entfernt, verdorbene Lebensmittel aus dem Kühlschrank genommen; der Kühlschrank muss nicht abgetaut werden
- Bad: grober Schmutz und in der Regel Kalk entfernt
- Klebereste: Rückstände von Aufklebern an Fenstern werden entfernt
Was Mieter in der Regel nicht tun müssen
Immowelt nennt als Beispiele, die der Mieter im Normalfall nicht erledigen muss: Fenster putzen, eine angemessene Zahl von Dübellöchern verschließen und Unkraut auf dem Balkon entfernen. Bei Rauchspuren kommt es darauf an, ob eine wirksame Renovierungsklausel besteht. Ohne wirksame Klausel müssen Spuren in der Regel nicht überstrichen werden. Bei übermäßigem Rauchen können Schadensersatzansprüche bestehen, etwa wenn sich die Spuren nicht überstreichen lassen.
Ob eine Endreinigung durch einen Fachbetrieb verlangt werden kann, hängt vom Vertrag ab. Ratgeber weisen darauf hin, dass ein Vermieter ohne vertragliche Grundlage keine professionelle Endreinigung verlangen kann. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag, bevor Sie etwas beauftragen. Im Zweifel hilft eine Mieterberatung oder ein Anwalt, denn wir können keine Rechtsberatung geben.
Renovieren oder nicht?
Schönheitsreparaturen dürfen nur verlangt werden, wenn sie wirksam vereinbart wurden. Wurde die Wohnung unrenoviert übergeben, können entsprechende Klauseln unwirksam sein. Ob das bei Ihnen zutrifft, hängt von Vertrag und Übergabe ab. Für den Normalfall gilt nach Immowelt: Sind keine Schönheitsreparaturen fällig, genügt die besenreine Übergabe.
Wichtig: Laut ImmoScout24 weist der Deutsche Mieterbund darauf hin, dass eine Renovierungspflicht trotz des Wortes „besenrein“ im Vertrag nicht völlig ausgeschlossen ist. Entscheidend ist die Formulierung im Vertrag.
Wenn noch Hausrat in der Wohnung steht
Besenrein setzt eine leere Wohnung voraus. Möbel, Hausrat, Kartons und Kellerinhalt müssen vor der Übergabe raus. In Heidelberg bedeutet das oft: viele Treppen, enge Altbau-Treppenhäuser und wenig Parkraum. Planen Sie dafür Zeit ein.
Für kleine Mengen genügt die Sperrgutabholung der Stadt. Zwei kostenlose Termine je Haushalt und Jahr, bis 3 m³, melden Sie über das Online-Formular der Stadt an. Alle Regeln finden Sie im Ratgeber zum Sperrmüll. Bei einer ganzen Wohnung oder festem Übergabetermin ist die Wohnungsauflösung der sichere Weg: Nach kostenloser Besichtigung erhalten Sie ein schriftliches Angebot, und wir räumen zum vereinbarten Termin. Eine anschließende Reinigung ist als Zusatz möglich.
Ein praktischer Ablauf für die Übergabe
- Mietvertrag lesen: Was steht zu Renovierung und Reinigung?
- Termin festlegen: Übergabetermin mit dem Vermieter vereinbaren und die Räumung davor einplanen.
- Räumen: Hausrat entfernen, Keller, Dachboden und Garage nicht vergessen.
- Besenrein machen: Böden fegen, Teppich saugen, Küche und Bad von grobem Schmutz befreien.
- Übergabe dokumentieren: Zustand beim Termin schriftlich festhalten, am besten mit Fotos und Zählerständen.
Wer die Räumung abgeben möchte, kann uns über das Anfrageformular schreiben. Die Besichtigung ist kostenlos, das Angebot schriftlich.